Allgemeine Geschäftsbedingungen (Gültig ab 01.03.2016)
der Firma „Bike Shuttle Team“ Rudolf Ratz
Leistung
Der Leistungsumfang, der von der Firma “ Bike Shuttle Team“ Rudolf Ratz vertraglich zu erbringen ist, ist in den Angeboten bzw. Rechnungen, die dem Kunden zugestellt werden, beschrieben. Im Folgenden wird die Firma “ Bike Shuttle Team“ Rudolf Ratz „Transporteur“ genannt.
Anmeldung
Der Beförderungsvertrag kommt durch die schriftliche Anmeldung des
Kunden sowie die Bestätigung des Transporteurs durch Zusendung der Rechnung zustande. Mit Erhalt der Rechnung verpflichtet sich der Kunde zur sofortigen Überweisung der darauf ausgewiesenen Anzahlung. Durch die Leistung der Anzahlung bestätigt der Kunde die Kenntnisnahme sowie die uneingeschränkte Anerkennung der derzeit gültigen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Transporteur bestätigt den Erhalt der Anzahlung durch Zusendung der Buchungsbestätigung. Der Restbetrag ist vom Kunden unaufgefordert bis 4 Wochen vor Abfahrtstermin zu zahlen. Meldet ein Kunde andere Kunden an, so erkennt er auch für diese die Vertragsbedingungen an. Der Transporteur ist berechtigt seine Leistungen zu verweigern, wenn sich der Kunde mit der Zahlung des Transportpreises in Verzug befindet.
Rücktritt
Der Kunde hat das Recht, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Tritt ein Kunde vom Vertrag zurück stehen dem Transporteur folgende Zahlungen zu:
bei Rücktritt ab der bestätigten Buchung aber vor den nachfolgenden Fristen 25 % des Transportpreises
bei Rücktritt ab dem 29. Tag vor dem Abfahrtstag 50 % des
Transportpreises
bei Rücktritt ab dem 15. Tag vor dem Abfahrtstag 75 % des
Transportpreises bei Rücktritt ab dem 7. Tag vor Abfahrt 100 % des Transportpreises
Maßgeblich für die Berechnung der Fristen ist der Zugang einer schriftlichen Rücktrittserklärung. Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich der Kunde nicht rechtzeitig zu den angegebenen Zeiten am jeweiligen Treffpunkt einfindet oder die Reise wegen fehlender Reisedokumente wie z.B. Reisepass oder Fahrzeugdokumente nicht angetreten bzw. nicht fortgesetzt werden kann.
Versicherung
Für die Kunden und die mitgeführten Motorräder besteht durch den Transporteur eine Transport-Versicherung. Die Verladung und Verzurrung des Motorrades liegt in der Verantwortung des Transporteurs. Die dazu benötigten Hilfsmittel werden von Seiten des Transporteurs gestellt.
Vorschriften
Für die Einhaltung evtl. Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften ist der Kunde selbst verantwortlich. Das mitgeführte Fahrzeug muss sich im Besitz des Kunden befinden, bzw. muss ein geeigneter Eigentumsnachweis mitgeführt werden. Bei Nichteinhaltung wird der Kunde vom Weitertransport ausgeschlossen und es fallen Rücktrittsgebühren wie unter „Rücktritt“ beschrieben an.
Transport
Der Transporteur hat das Recht, Dritte mit der Durchführung eines Transportes zu beauftragen. Für die Ausstattung für die vom Dritten eingesetzten Fahrzeuge übernimmt der Transporteur keine
Verantwortung. Für die Routenplanung und die eingesetzten
Transportfahrzeuge hat der Transporteur die freie Wahl. Diese können in Ihrer Ausstattung von den beschriebenen Fahrzeugen abweichen. Sollte der Transport aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Transporteurs liegen, nicht durchgeführt werden, wird dem Kunden der Transportpreis erstattet. Andere Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Transportschäden
Schäden am Transportgut, die eindeutig durch den Transport verursacht wurden, sind unmittelbar nach der Entladung anzuzeigen. Spätere Reklamationen und Beanstandungen können nicht anerkannt werden. Kratzer und Lackschäden sind von der Haftung ausgeschlossen. Transportgut, das bereits bei der Verladung Schäden aufweist, ist grundsätzlich von einer Schadenshaftung ausgeschlossen. Jeder Fahrzeughalter ist verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass alle Anbauteile an seinem Fahrzeug sach- und fachgerecht befestigt sind. Für den Verlust oder die von Anbauteilen während des Transportes und die daraus resultierenden Folgen ist der Halter selber verantwortlich. Jegliche Haftung dafür ist durch den Transporteur ausgeschlossen.
Gerichtsstand
Gerichtsstand für Klagen gegen den Transporteur ist Betzdorf
Wirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Diese Ausgabe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen macht alle vorherigen ungültig.